Befinden sich die Aktien dagegen in einem Betriebsvermögen, hat der Dividendenempfänger den Bruttobetrag vor Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag gewinnerhöhend zu erfassen, obwohl nur der verminderte Nettobetrag zur Auszahlung gelangt. Dabei wirkt der Einbehalt der Kapitalertragsteuer (bzw.. Steuerfreistellung der Dividenden mit 40 %, sodass im Ergebnis 60 % der Dividenden steuerpflichtig sind und dem persönlichen Einkommensteuersatz des jeweiligen Gesellschafters unterliegen, sog. Teileinkünfteverfahren.
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Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapier- und Fondsverkäufen sind steuerpflichtige Kapitalerträge. Davon zieht Deine Bank die 25-prozentige Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer) plus Soli ab. Kapitalerträge bis 1.000 Euro (bis 2022: bis 801 Euro) im Jahr je Person sind steuerfrei (Sparerfreibetrag).. Durch die Abgeltungsteuer werden die Kapitalerträge unmittelbar an der Quelle mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % besteuert (§ 32d Abs. 1 EStG). Eine teilweise Steuerfreistellung von Kapitaleinkünften aus Privatvermögen ist damit grundsätzlich entfallen (vgl. § 3 Nr. 40 Satz 2 EStG).