Wer sich „unerlaubt vom Unfallort entfernt”, macht sich laut Paragraph 142 StGB schuldig. Demnach begeht jeder Unfallbeteiligte eine Fahrerflucht, der nach einem Unfall den anderen Beteiligten und Geschädigten nicht seine Kontakt- oder Versicherungsdaten hinterlässt oder nicht zumindest eine angemessene Zeit auf jemanden gewartet hat, um genau dies zu tun.. Fahrerflucht nach Unfall. Ja, es lohnt sich, diesem Delikt eine eigene Seite zu widmen, denn die Fahrerflucht kommt recht häufig vor und wird häufiger entdeckt als viele annehmen. Das Gesetz spricht von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit.
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Faktisch sind Sie aber nicht gezwungen, sich selbst bei der Polizei zu belasten. Sollte sich der Geschädigte nicht bei der Polizei melden bzw. seinen Schaden nicht mit Sicherheit dem Parkplatz zuordnen können (etwa weil er ihn erst später bemerkt), wären Sie strafrechtlich nicht zur Verantwortung zu ziehen.. Flüchtest Du dennoch, begehst Du Fahrerflucht – ein Verhalten, das nicht nur gegen das Verkehrsrecht verstößt, sondern im Strafgesetzbuch (§ 142 StGB) als Straftat eingestuft ist. Es drohen Führerscheinentzug, Fahrverbot und Geldstrafen. Wie Du Dich nach einem Unfall im Straßenverkehr am besten verhältst, haben wir für Dich.